Veröffentlicht am: 8. Januar 2024 vom Amt Warnow West
Zur Bildung der Wahlvorstände bitte ich Sie, mir Wahlberechtigte aus den amtsangehörigen Gemeinden für die Berufung in die Wahlvorstände vorzuschlagen. In diesem Wahlorgan dürfen Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und ihre Stellvertreter/Stellvertreterin nicht Mitglied sein.
Der Einsatz in einem Wahllokal erfolgt durch Berufung zum/zur Wahlvorsteher/in, stellv. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in oder als Beisitzer. Durch das Amt Warnow-West erhalten Sie im Rahmen einer Schulung eine Einführung in Ihre Tätigkeit.
Folgende Aufwandsentschädigungen werden für den Wahltag gezahlt:
| Wahlvorsteher/in | 120,00 EUR |
| stellv. Wahlvorsteher/in | 110,00 EUR |
| Schriftführer/in, stellv. Schriftführer/in und Beisitzer | 100,00 EUR |
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge bis zum 15.03.2024 im Amt Warnow-West, Schulweg 1a, 18198 Kritzmow oder per E-Mail an wahlen@warnow-west.de ein.
Kritzmow, 08.01.2024
Jörg Blotenberg
Gemeindewahlleiter
