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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten

Veröffentlicht am: 6. September 2023 vom Amt Warnow-West

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

aufgrund der bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen am 9. Juni 2024 weisen wir darauf hin, dass nach dem Bundesmeldegesetz sechs Monate vor den Wahlen den Parteien, Wählergruppen und anderen Wahlvorschlagsträgern Auskünfte aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden darf.

Sie als mögliche Betroffene haben das Recht, der Übermittlung Ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht dieses nicht erneut zu tun, die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Widerspruch schriftlich, elektronisch oder persönlich im Amt Warnow-West, Ausweis-, Pass- und Meldebehörde, einzulegen.

Ein entsprechender Vordruck befindet sich auf der Internetseite des Amtes Warnow-West oder Sie benutzen bequem die Onlinebeantragung unter www.amt-warnow-west.de.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter Tel.: 038207 633-62, -63 oder -64 oder per E-Mail unter meldewesen@warnow-west.de.

Ausweis-, Pass- und Meldebehörde

Öffnungszeiten des Amtes

Dienstag: 9–12 und 14–16 Uhr
Donnerstag: 9–12 und 14–18 Uhr
Freitag: 9–12 Uhr
(keine Terminvereinbarung notwendig!)

Anschrift

Amt Warnow-West
Schulweg 1a
18198 Kritzmow
Telefon 038207 633-0
Telefax 038207 633-29
E-Mail: amt@warnow-west.de

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare

Satzungen des Amtes

Auf dem MV Serviceportal finden Sie weitere Informationen zu allen Fachbereichen, Ansprechpartner, Services und Formulare