Kontakt
Einwohnermeldeamt des Amtes Warnow West
Frau Pohl, Frau Grupe, Frau Rath
Telefon:
038207 – 63362
038207 – 63363
038207 – 63364
E-Mail: meldewesen@warnow-west.de
Einwohnermeldeamt
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Personalausweis, Reisepass, Wohnsitzanmeldung und weitere meldepflichtige Angelegenheiten. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Anliegen.
Allgemeine Hinweise
Bitte bringen Sie zu jedem Besuch ein gültiges Ausweisdokument mit (z. B. Personalausweis oder Reisepass). Viele Anliegen können auch durch eine bevollmächtigte Person erledigt werden – in diesem Fall ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.
Wichtige Änderungen bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen
Mit dem 1. Mai 2025 ist eine wichtige Änderung bei der Beantragung von Dokumenten wie Reisepässen und Personalausweisen in Kraft getreten: Passbilder dürfen künftig nur noch digital erstellt und sicher an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Gedruckte Passbilder auf Papier sind nicht mehr zulässig….weiterlesen
Anmeldung eines Wohnsitzes
Die An- oder Ummeldung können Sie persönlich vornehmen oder durch einen Bevollmächtigten erledigen lassen. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung in die Zukunft ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (zwingend erforderlich – bitte vom Vermieter ausfüllen lassen)
- Bei Zuzug aus dem Ausland: zusätzliche Unterlagen wie Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden je nach Familienstand
Ummeldung innerhalb der Gemeinde
Auch bei einem Umzug innerhalb des Amtsbereichs ist eine Ummeldung erforderlich.
Abmeldung
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder keinen festen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Auszugsdatum und neue Adresse im Ausland (wenn bekannt)
Personalausweis
Wer benötigt ihn?
Alle deutschen Staatsangehörigen ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Benötigte Unterlagen:
- Bisheriger Ausweis (falls vorhanden)
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Bei Erstausstellung oder Verlust: Geburtsurkunde oder andere Nachweise
- Bei Minderjährigen: Zustimmungserklärung und Ausweise beider Elternteile
Gültigkeit:
– Bis 24 Jahre: 6 Jahre
– Ab 24 Jahre: 10 Jahre
Reisepass
Wer benötigt ihn?
Ein Reisepass ist für Reisen außerhalb der EU erforderlich.
Benötigte Unterlagen:
- Alter Reisepass oder Personalausweis
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Bei Erstausstellung oder Verlust: Geburtsurkunde oder Nachweise
- Bei Minderjährigen: Zustimmung beider Elternteile + Ausweisdokumente
Gültigkeit:
– Bis 24 Jahre: 6 Jahre
– Ab 24 Jahre: 10 Jahre
Gebühren
– Bei Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 37,50 EUR
– Bei Personen ab dem 24. Lebensjahr 70,00 EUR
– Zusatzgebühr für einen 48-Seiten-Pass
unabhängig vom Alter des Antragstellers 22,00 EUR
– Zusatzgebühr für einen Expresspass
unabhängig vom Alter des Antragstellers 32,00 EUR
Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard ehem. EC-Karte oder in bar bezahlt werden.
Hinweis zum Kinderreisepass:
Der Kinderreisepass wurde bundesweit abgeschafft. Für Kinder können nur noch reguläre Reisepässe oder Personalausweise beantragt werden. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor geplanten Reisen.
Biometrische Passfotos (Digital)
Ab sofort können biometrische Passbilder direkt digital vor Ort aufgenommen und an das Bundesdruckerei-System übermittelt werden. So sparen Sie Zeit und zusätzliche Wege zum Fotografen.
Für die Passfotos gibt es hier einige Hinweise
Die Online-Ausweisfunktion
Sie wird auch eID-Funktion (eID = electronic Identity) genannt und ermöglicht Ihnen, sich und Ihr Gegenüber im Internet und an Bürgerterminals sicher und eindeutig mit dem Personalausweis zu identifizieren:
Die Unterschriftsfunktion
Sie dient dazu, digitale Dokumente – im Sinne von „Das will ich“ – rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Der Personalausweis im Scheckkartenformat ist für die elektronische Unterschrift wie auch die Fernsignatur gemäß eIDAS Verordnung vorbereitet. Um sie zu nutzen, müssen Sie ein Signaturzertifikat erwerben und auf den Ausweis laden.
Detaillierte Informationen über die eID-basierte Fernsignatur finden Sie hier
Übermittlungssperren
Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten. Eine Übermittlungssperre kann jeder für sich einrichten lassen, um der Weitergabe seiner persönlichen Daten an:
– Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen ein Familienmitglied angehört, – Adressbuchverlage,
– Parteien und Wählergruppen sowie
– Über Alters- und Ehejubiläen
– Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
zu widersprechen.
Sie haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch schriftlich oder persönlich im Amt Warnow-West, Meldebehörde einzulegen. Einen entsprechenden Vordruck können Sie verwenden.
Formular Widerspruch Datenübermittlung
Checkliste – Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre
Eine Einrichtung von Übermittlungssperren für Ihre Daten ist nur einmal erforderlich, da diese bis auf Widerruf im Melderegister des Amtes Warnow-West gespeichert sind.
Auskunftssperren
Unter besonderen Voraussetzungen kann für eine Person eine Auskunftssperre eingerichtet werden.
Dazu müssen nach § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch die Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Personen, die das für sich in Anspruch nehmen wollen, müssen einen Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre stellen. In diesem Antrag sind Begründungen für die Einrichtung einer Auskunftssperre anzugeben. Außerdem sind Unterlagen, aus denen sich Begründungen ergeben wie beispielsweise Anzeigen bei der Polizei oder Strafanzeigen beizufügen.
Der Antrag ist schriftlich bei der Ausweis-, Pass- und Meldebehörde einzureichen.
Über den Antrag auf Auskunftssperre wird durch schriftlichen Bescheid entschieden.
Beglaubigung
Alle im Zuständigkeitsbereich des Amtes Warnow-West gemeldeten Bürger können Schriftstücke oder Unterschriften beglaubigen lassen.
Solche Schriftstücke sind:
– Selbst von unserer Behörde ausgestellte Unterlagen
– Unterlagen, deren Urschrift von einer anderen deutschen Behörde ausgestellt wurde
– Die Abschrift von nicht amtlichen Dokumenten, wenn sie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden
Unterschriften:
– Die Beglaubigung einer Unterschrift darf nur erfolgen, wenn in Gegenwart der beglaubigenden Person unterschrieben wird
– Das Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird
– Eine amtliche Beglaubigung durch eine deutsche Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist
Besonderheiten:
Fremdländische Schriftstücke:
Nicht deutschsprachigen Schriftstücken ist stets eine amtlich anerkannte Übersetzung ins Deutsche beizufügen (und das Original bitte mitbringen).
Personenstandsurkunden:
Sämtliche Personenstandsurkunden (wie z.B. Geburts-, Heiratsurkunden) werden nicht beglaubigt. Sie erhalten von dem zuständigen Standesamt eine Zweitschrift.
mitzubringen sind:
Original zu beglaubigende Unterlagen
Gebühr:
Gebührenpflichtig
Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung / Lebensbescheinigung
Die Meldebehörde stellt Ihnen auf Wunsch eine erweiterte Meldebescheinigung (für die Anmeldung einer Eheschließung) bzw. eine Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung aus. Ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) ist vorzulegen.
Es ist auch möglich, dass Sie sich durch eine geeignete Person vertreten lassen. Als Beauftragter bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und eine Vollmacht des Vollmachtgebers, sowie deren Ausweisdokument mit.
Was muss ich mitbringen?
– Personalausweis / Reisepass
Gebühren
– einfache Meldebescheinigung 5,00 EUR
– erweiterte Meldebescheinigung 11,50 EUR
Die Gebühren müssen bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard (ehem. EC-Karte) oder in Bar bezahlt werden.
Onlinebeantragung
Beantragung Meldebescheinigung 5,00 EUR. Beantragung erweiterte Meldebescheinigung 11,50 EUR. Die Gebühr muss bei Antragstellung über epayment entrichtet werden. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Meldebescheinigung nur an Ihre Meldeanschrift zugestellt werden kann, sofern die Eingabe aller Daten vollständig erfolgt ist.
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden müssen, erhalten in der Meldebehörde einen Untersuchungsberechtigungsschein, sie müssen aber mit Hauptwohnung im Amtsbereich Warnow-West gemeldet sein. Die Unterlagen kann der Jugendliche selbst oder ein Sorgeberechtigter in der Meldebehörde abholen.
mitzubringen sind:
Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist gebührenfrei.
Gleiches gilt für Nachuntersuchungen!
Elektronische Abfrage von Melderegisterauskünften
(Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der §§ 44 und 49 des Bundesmeldegesetzes kann eine einfache Melderegisterauskunft auf elektronischem Wege über das Dienstleistungsportal der Landesregierung M-V über Einwohnerinnen und Einwohner aus Mecklenburg-Vorpommern erfragt werden.
Die elektronische Abfrage ist mit elektronischer Bezahlfunktion versehen und wird innerhalb weniger Minuten erteilt.
Persönliche oder Schriftliche Abfrage von Melderegisterauskünften
Abfragen können durch persönliche Vorsprache oder schriftlich im Amt Warnow-West in der Ausweis-, Pass- und Meldebehörde erfolgen. Für eine erweiterte Melderegisterauskunft muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse vorliegen und dieses glaubhaft gemacht werden.
Gebühr
- Einfache Melderegisterauskunft 8,00 EUR
- Erweiterte Melderegisterauskunft 10,00 EUR
- Archivauskunft 14,00 – 18,00 EUR
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung vor Ort
- Kartenzahlung vor Ort
- Erteilung einer Einzugsermächtigung (bei Abfrage beifügen)
- Verrechnungsscheck
- Überweisung
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Das Namensrecht ist durch entsprechende Vorschriften des BGB umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt.
Vor- oder (und) Familiennamen können in Ausnahmefällen auf Antrag geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt. Dies wird als öffentlich-rechtliche Namensänderung bezeichnet.
Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Generelle Auskünfte sind daher kaum möglich.
Eine persönliche Beratung vor Antragstellung wird empfohlen.
Gebühr:
kostenpflichtig
Wie kann ich ein Führungszeugnis beantragen?
Ein Führungszeugnis kann auf zwei verschiedenen Wegen beantragt werden: entweder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ), erreichbar ausschließlich unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
für private Zwecke (Belegart „N“):
Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen übersandt.
zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“):
Das Führungszeugnis wird unmittelbar der von Ihnen bezeichneten Behörde übersandt. Erforderlich ist die Angabe des Verwendungszwecks und die Angabe, welcher Behörde, inklusive Anschrift das Führungszeugnis zugesandt werden soll.
Erweitertes Führungszeugnis
Kann von Personen beantragt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden wollen. Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Absatz 1 BZRG vorliegen.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis/ Reisepass
- bei Belegart “O“ zusätzlich Adresse der Behörde und Verwendungszweck
- bei einem “erweitertem Führungszeugnis“ eine schriftliche Aufforderung der Dienststelle
Gebühren
– Beantragung Führungszeugnis 13,00 EUR
Die Gebühr muss bei Antragstellung entrichtet werden. Sie können mit der Girocard ehem. EC-Karte oder in Bar bezahlen.
Bearbeitungsdauer
1-2 Wochen
Personen, die mit Wohnsitz ins Ausland abgemeldet sind und ein Führungszeugnis benötigen, können sich unter folgendem Link des Bundesamtes der Justiz erkundigen.
Link des Bundesamtes der Justiz: www.bundesjustizamt.de
Europäisches Führungszeugnis
Bürgerinnen und Bürger die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Gewerbezentralregister
Das Gewerbezentralregister ist dem Bundeszentralregister angegliedert. Hier werden Daten über Personen geführt, die im Zusammenhang mit dem Ausüben eines Gewerbes durch Rechtsverstöße aufgefallen sind.
Bei den Gewerbezentralregisterauszügen wird unterschieden nach Gewerbezentralregisterauszügen für natürliche Personen und für juristische Personen.
Wie kann ich ein Gewerbezentralregisterauszug beantragen?
Ein Gewerbezentralregisterauszug kann auf zwei verschiedenen Wegen beantragt werden: entweder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde bzw. dem örtlichen Gewerbeamt oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ), erreichbar ausschließlich unter www.fuehrungszeugnis.bund.de
Gewerbezentralregisterauszüge für juristische Personen müssen beim Gewerbeamt beantragt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiterin Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten im Amt Warnow-West.
Gewerbezentralregisterauszüge für natürliche Personen können in der Meldebehörde beantragt werden.
Sofern der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) benötigt wird, ist deren genaue Anschrift sowie das Aktenzeichen oder der Verwendungszweck bei der Antragstellung unbedingt anzugeben. Der Gewerbezentralregisterauszug wird direkt zu der entsprechenden Behörde gesandt. In allen anderen Fällen (Belegart 1) erhalten Sie den Auszug per Post nach Hause. Die Beantragung ist nur persönlich möglich.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis/ Reisepass
- Bei Belegart „9“ zusätzlich Adresse der Behörde und Verwendungszweck
Gebühren
– Beantragung Gewerbezentralregister 13,00 EUR
Bearbeitungsdauer
1-2 Wochen
Formulare
Vordruck Wohnungsgeberbescheinigung
Vordruck zur Abholung des Personalausweises
Vollmacht zur Abholung Reisepass
Vordruck Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Umzug Kind
Vollmacht zur Meldebescheinigung/
Aufenthaltsbescheinigung
/Lebensbescheinigung
Einverständniserklärung eines Elternteils zur Beantragung eines Dokumentes
für ein Kind Zustimmungserklärung